Das Verhältnis zwischen Kunde und Bank stellt einen Kernbereich des Zivilrechts und des Wirtschaftsrechts dar. Das Bankrecht betrifft sämtliche Aspekte des modernen Wirtschaftslebens – vom alltäglichen Zahlungsverkehr, über die Kontoführung bis zur Darlehensfinanzierung. Banken bieten ihren Kunden verschiedene Beratungsleistungen an, gerade auch bei der Anlage von Geld in unterschiedliche Finanzprodukte, Bausparverträge, Versicherungen und bei der Altersvorsorge. Die von Banken dort zu erbringenden Informations- und Beratungspflichten (z.B. Aufklärung über Interessenkollisionen) werden nach unserer Beobachtung häufig nur unzureichend erbracht und bieten Ansatzpunkte für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
Als spezialisierte Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten wir in allen Rechtsfragen betreffend Kreditgeschäfte, Einlagengeschäfte, Zahlungsverkehr und Anlageberatung. Wir übernehmen für unsere Mandanten die Durchsetzung und Abwehr von Forderungen aus allen in Betracht kommenden Verträgen mit Banken, insbesondere Kredit- und Kontokorrentverträge, Bürgschafts- sowie Wechselgeschäften und der Verwertung von Sicherheiten im Rahmen der Zwangsvollstreckung. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Rückabwicklung von Kapitalanlagen, bei denen die Bank diese selbst als Anlageberater den eigenen Kunden angeboten hat.