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Bavaria Grundstücks- und Vermögensanlagen GmbH & Co. KG - Aus und Vorbei!

Fonds soll abgewickelt werden - Vermögenswerte sollen verwertet und Schulden beglichen werden - Weitgehender Verlust für Anleger wahrscheinlich - haftet der Treuhandkommanditist?
München, 12.07.2011; Aus! Überraschende Post erhielten die Gesellschafter der Bavaria Grundstücks- und Vermögensverwaltung GmbH und Co. KG von der neuen Fondsgeschäftsführung. Der Fonds soll liquidiert werden. Die Gläubiger hatten die Reißleine gezogen und Kredite gekündigt. Die Gesellschaft soll seit geraumer Zeit keine Aktivitäten zu irgendwelchen Kapitalanlagen mehr entfaltet haben. Ganz offensichtlich klafft zwischen dem, was man in den Prozessen erzählt hat, und dem, was tatsächlich war, eine riesenhafte Lücke.
Dass dies nicht anders sein konnte, hat nicht zuletzt das Gutachten des Landeskriminalamts, das in diesem Fall gefertigt wurde, gezeigt. Dass man jetzt versucht, externe Beschuldigte zu finden, mag nachvollziehbar sein. Billigenswert ist es wohl nicht, da die Gesellschafter schon seit langem für dumm verkauft wurden. Das Konzept sah den Abfluss zu großer Mittel an Vertriebe und für Gesellschaftskosten vor, sodass Gelder für Investitionen praktisch zu keinem Zeitpunkt zur Verfügung standen. Auch die sagenumwobene Immobilie Oldenburg wurde seinerzeit weitestgehend fremdfinanziert, was auch für die Sanierung des Objekts galt.
Mieterträge wurden zuletzt in Höhe von 230.000 € erzielt, wobei sich allein die Instandhaltungskosten zunächst auf bis zu 82.000 € summierten (Stand 2009). Gewinn erwirtschaftete die Bavaria von Anfang an niemals. Das war auch nicht in Sicht. Die Gesellschaft konnte sich von Anfang an nur mit dem steten Zufluss frischen Anlegergeldes über Wasser halten. Der Verlust für 2009 überschritt die 700.000 € Grenze.
Der Wert der Immobilie wird angeblich seitens der Sparkasse Bremen auf ca. 2 Mio. € geschätzt. Und die in den Prozessen blumig beschriebenen Aktiendepots tauchen nur einmal in der Bilanz auf, in 2007. Danach ist bei Aktien im Anlagevermögen Fehlanzeige - was den Verdacht bewusst falschen Vortrages in den Zivilprozessen nährt, wo der Bestand dieses Depots zuletztnoch behauptet wurde. Und das Bankkonto schmilzt dahin.
Wer jetzt noch versuchen will, sich schadlos zu halten, kann sich im Prinzip nur noch an den Mittelverwendungstreuhänder und Treuhandkommanditisten, Rechtsanwalt Köster oder an die Erben von Josef Marschall wenden. Hier sind nach aktuellen Erkenntnissen durchaus Ansatzpunkte für eine Haftung gegeben. Dies insbesondere auch, weil jetzt das Argument, alles laufe doch prächtig und man müsse nur 30 Jahre warten, endgültig in sich zusammenbricht. Gespannt wird man sein dürfen, ob es neben der Immobilie auch noch Aktiendepots in nennenswertem Umfang gibt, wie immer behauptet wurde.
Im Übrigen lief das Ende wohl nicht so harmonisch ab, wie man sich das hätte vorstellen können. Bereits in der veröffentlichten Mitteilung von Manuel Marschall und Jan Köster ist zu entnehmen, dass es mit dem zwischenzeitlich bestellten, nicht zum "Inner Circle" zählenden Notgeschäftsführer der Gesellschaft einige Differenzen, gab. Ganz offensichtlich stellen sich die Dinge für eine nun vorbelastet Dritten dramatischer dar, als für die wohl schon etwas abgestumpfte "alte Garde".
Gerne stehen wir für eine Prüfung etwaiger noch vorhandener Ansprüche noch zur Verfügung. Wenden Sie sich dazu an Rechtsanwalt Lachmair.
