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Prime select - neue Vorwürfe und staatsanwaltschaftliche Ermittlungen

Vorgängerfirma GSM betreibt verbotswidriges Bankgeschäft – Verluste in mehrfacher Millionenhöhe aufgelaufen – Staatsanwaltschaft München ermittelt
München, 05.07.2011; Eng wird es langsam für die Truppe um Florian Gleich. Während auf der einen Seite die Felle in wirtschaftlicher Hinsicht davonschwimmen und jedenfalls derzeit die Kaufpreis- oder Darlehensraten nicht mehr gezahlt werden sollen, stehen auf der anderen Seite die Ermittler von Staatsanwaltschaft und Kripo München in den Startlöchern. Dort wird unter dem Aktenzeichen 311 Js 45296/09 gegen Florian Gleich und diverse seiner Firmen ermittelt. Wie es heißt, geht es dabei nicht nur um verbotswidrige Bankgeschäfte, die jedenfalls die Gleich-Gesellschaft GSM AG ganz offensichtlich betrieben hat. Die hat im übrigen schon 2009 einen Verlust in Höhe von knapp 500.000 € ausgewiesen. Es stellt sich schon die Frage, ob die Gesellschaft vor diesem Hintergrund überhaupt zur Rückzahlung der Darlehen in der Lage ist, die ihr seitens prime select ausweislich des "Beteiligungsexposés" gewährt worden sind.
Wie begründet das Ganze ist, zeigt schon der Umstand, dass auch die Prime Select AG in 2009 einen Verlust von ca. 4,1 Mio. € verbuchen musste. Erfolgreiche Geschäfte sehen anders aus, auch der Tenor der bisherigen Informationen z.B. auf der Homepage des Unternehmens lässt eigentlich andere Schlüsse zu. Dass das Ganze sehr nach einem Schneeballsystem aussieht, bei dem die letzten bekanntlich die Hunde beißen, liegt auf der Hand.
Wir haben schon seit längerem Zweifel an dem Geschäftsmodell der prime select. Die angeblich betriebenen Immobiliengeschäfte klingen zu schön, um wahr zu sein. Dass wir da nicht ganz falsch liegen, zeigt die aktuelle Entwicklung. Wir raten daher Darlehensgebern der prime select und der GSM AG dringend, die Verträge von einem fachkundigen Anwalt prüfen zu lassen. Selbstverständlich stehen auch wir dafür zur Verfügung. Wenden Sie sich dazu bitte gerne an Herrn Rechtsanwalt Lachmair.
prime select AG - Zahlungsstockung!

Ist das Ende schon nahe? - monatliche Zins- und Tilgungsraten werden nicht fristgerecht bedient - große Zweifel an der Plausibilität des Geschäftsmodells
München, 09.06.2011; Wird es jetzt schon ernst für die Kunden der prime select AG? Wir führen bereits Klagen gegen dieses aus unserer Sicht nicht seriöse Unternehmen, das nicht nur ein höchst zweifelhaftes Geschäftsmodell verfolgt, sondern auch über keine ausreichenden finanzielle Rücklagen verfügen dürfte. Man wirbt Kunden, die sich von Lebensversicherungen trennen möchten oder denen von Vertriebler erklärt wird, dass ein solcher Schritt sinnvoll sei. Gegen ein großzügiges Zinsversprechen, das eine Größenordnung von 10% jährlich erreicht, also deutlich über Marktkonditionen liegt, nimmt man die so freigesetzten Gelder als sog. "Nachrangdarlehen" herein. Das sind Darlehen, bei denen man schon am Anfang zu erkennen gibt, dass man sie wohl nicht zurückzahlen möchte.
Das muss man nämlich nur, wenn man durch die Rückzahlung nicht in eine Insolvenzsituation gerät, was dann ggf. durch den Kunden zu widerlegen ist. Alleine schon der Umstand, dass man solche Geschäfte als sinnvoll anpreist, ist befremdlich. Noch befremdlicher ist es, wenn man sich in diesem Zusammenhang seine Vertragspartner ansieht. Dies sind in erster Linie die prime select AG, die ein Grundkapital von 100.000 € aufweist und diverse verflochtene Unternehmen, die überwiegend von prime select - Vorstand Florian Gleich beherrscht werden. Denen werden wiederum teils erhebliche Nachrangdarlehen zur Verfügung gestellt, um damit Liegenschaften im Vogtland zu erschließen. Einn durchaus nicht ungefährliches Geschäftsmodell, das sich aber offensichtlich leichter ausführen lässt, wenn es mit fremden Geld betrieben wird. Uns erschließt sich allerdings nicht, wie man mit derartigen Darlehensgeschäften nicht nur die enormen Zinsen, die man ja verspricht, sondern auch noch die ebenfalls erheblichen Vertriebs- und Geschäftskosten herein bringen möchte. Das halten wir nicht für nachvollziehbar.
Schwierig wird es auch, wenn man sich mit dem Darlehensgeschäft selbst auseinandersetzt. Dieses bedarf nämlich grundsätzlich einer Erlaubnis durch die Finanzaufsichtsbehörde BaFin. Eine Erlaubnis, die die prime select natürlich nicht hat und auch nie bekommen würde. Sie setzt ein Grundkapital von mehreren Millionen Euro und einen bankmäßigen Apparat voraus. Die gesetzliche Regelung des § 1 Abs. 1 Nr. 1 KWG versucht man dadurch zu umgehen, dass man einen sog. "Nachrang" vereinbart, d.h., die Darlehen werden erst bedient, wenn alle anderen Gläubiger der Gesellschaft ihr Geld haben. Was die Gefährlichkeit natürlich potenziert. Allerdings wird dieser Nachrang in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart, was aus unserer Sicht nicht zulässig ist. Es benachteiligt die Darlehensnehmer nämlich offensichtlich in treuwidriger Weise. Das Landgericht München I wird insoweit eine Stellungnahme der BaFin einholen. Wie die ausfallen wird, dass mit Spannung erwartet werden. Man muss sich nur vor Augen halten, dass der Schutzzweck dieser Aufsicht rechtlichen Regelung praktisch mit Füßen getreten würde, ließe man dies zu.
Zwischenzeitlich sind noch auf eine österreichische Zeitungsquelle gestoßen, der zufolge Vorstand Florian gleich bis 2006 österreichischer Landesdirektor der seinerzeitigen Akzenta war. Dies war ein Finanzdienstleistungsunternehmen, das ebenfalls Kundengelder hereinnahm und das schließlich durch die Staatsanwaltschaft München II geschlossen wurde. Seine Verantwortlichen wurden wegen Betruges zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Da hätte er dann wohl das richtige gelernt.
Vor diesem Hintergrund erscheint es nur folgerichtig, dass zwischenzeitlich von mehreren Seiten berichtet wird, dass die Raten auf die Darlehen nicht mehr pünktlich eingehen. Für diejenigen, die diesem Unternehmen Ihr Vertrauen geschenkt haben, sollte dies ein Äußerstes aller Anzeichen sein. Die Begründungen, man sei umgezogen, die Computer funktionierten nicht oder man Falle gerade einer Software abdeckt, überzeugen nach zwei Monaten nicht mehr. Heißt es jetzt schon: "Rette sich wer kann"?
Wenn Sie Hilfestellung brauchen, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Lachmair gerne zur Verfügung.
Cashmaxx, Prime-Select, GLF & Co. - Vorsicht beim Policenankauf

Gefährlicher Pseudo-Lebensversicherungs-Zweitmarkt - Ankauf von Lebensversicherungen, Bausparverträgen etc. zur sofortigen Kündigung als neue Vermögensvernichtungsvariante - Verstoß gegen KWG von VG Frankfurt bestätigt - Eile tut für Geschädigte not
München, 15.06.2010; Mit dem betrügerischen "Ankauf von Lebensversicherungen" macht sich ein neues Modell zur Schröpfung von Kapitalanlegern breit. Alternativ werden auch Bausparverträge, Investmentdepots oder andere Vermögensanlagen „angekauft“. Firmen wie Cashmaxx, Bayreuth, Munich Capital Management oder Global Life Factoring AG (GLF), beide München, um nur einige zu nennen, haben sich erneut eine perfide Methode ausgedacht, um an das Kapital der gutgläubigen Klientel zu kommen.
In den Verträgen wird das die Lebensversicherung oder sonstige Anlage erwerbende Unternehmen berechtigt, diese sofort zu kündigen. Nicht selten bedient man sich dazu noch eines zwischengeschalteten Anwalts, eines sog. "Treuhänders". Den Veräußerern der Policen wird versprochen, über einen längeren Zeitraum einen erheblichen Betrag, insbesondere aber mehr als den so genannten "Rückkaufswert" ausgezahlt zu erhalten.
Wer sich darauf einlässt, geht ein erhebliches Risiko ein, sein Kapital zur Gänze zu verlieren. Nicht selten sind die Gesellschaften nur mit dem gesetzlich erforderlichen Mindestkapital ausgestattet, bei einer Aktiengesellschaft etwa 50.000 €, bei einer GmbH sogar nur die Hälfte. Die durch den Verkauf der Lebensversicherungen generierten Gelder werden auch nicht immer separat vom Vermögen der Gesellschaft gehalten und Zwecken zugeführt, die eine Rückführung der Anlegergelder erwarten lassen. Uns sind Fälle bekannt, bei denen die Mittel einfach in den Luxusaufwand der Gesellschaft (darunter Nobelkarossen und opulente Geschäftsräume sowie Möbel) flossen. Nur in Ausnahmefällen dürfte es ein begleitendes Investitionskonzept geben, das eine entsprechende, ebenfalls zumeist nicht vorhandene Qualifikation der Geschäftsführung voraussetzt. Im Falle der GLF kam dann im Rechtsstreit ein Prozesskostenhilfeantrag des ehemaligen Vorstandes, der angab, Arbeitslosengeld II zu beziehen.
In solchen Fällen ist die Schädigung der Kunden äußerst wahrscheinlich. Dies hat zwischenzeitlich auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bewogen, die Modelle deutlich kritischer zu beleuchten. Nach ihrer Einschätzung erfüllen diese in vielen Fällen den Tatbestand des Einlagengeschäfts, setzen also eine bankrechtliche Erlaubnis voraus. Eine solche Erlaubnis hat in aller Regel keine der betroffenen Gesellschaften. Sie setzt ein erhebliches, mehrere Millionen Euro betragendes Mindestkapital, die Umsetzung des Vieraugenprinzips und qualifizierte Geschäftsleiter voraus. All das ist bei den hier betroffenen Gesellschaften in aller Regel nicht erfüllt.
Eine solche Genehmigung besitzt übrigens auch die prime select AG in München nicht, die sich - wie einige andere Gesellschaften zwischenzeitlich auch - eine besonders perfide Masche ausgedacht hat. Hier werden sog. "Nachrangdarlehen" begeben, also Darlehen, die nicht zurückgezahlt werden müssen, wenn man in wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist. Das kommt nicht nur gelegentlich vor. Die prime select AG hat nun aus eben diesem Grund die Zahlungen eingestellt. Mit einem - richtig formulierten - Nachrangvorbehalt kann man dem Merkmal der "unbedingten Rückzahlbarkeit" der Kundengelder entgegenwirken, was den Tatbestand des Einlagengeschäfts ausschließt. In der Praxis dürfte ein derartiges Modell aber nicht funktionieren, da es schon an der wirksamen Einbeziehung des Nachrangvorbehalts fehlen wird.
Man schreitet jetzt auch aktiv gegen derartige Modelle ein. Die Gesellschaften werben zwar gelegentlich damit, dass die BaFin einer derartigen Konstruktion die Unbedenklichkeit bescheinig hätte. Das ist nur bedingt richtig. Ausschließlich dann, wenn die angekauften Lebensversicherungen fortgeführt werden sollen, um am Ende die Schlussvergütung einzustreichen, handelt es sich um eine zulässige Geschäftsform.
Das ist nicht der Regelfall. Zumeist soll die Anlage sofort aufgelöst werden, was sich häufig schon aus den abgeschlossenen Verträgen oder Anwaltsvollmachten ergibt. Den Gesellschaften fehlt für eine Fortführung auch regelmäßig das Kapital. Der Ankauf der Lebensversicherungen oder anderen Vermögensanlage zur sofortigen Veräußerung ist aber unmittelbar gleichzusetzen mit der Hereinnahme von Bargeld, das nach der Vertragslage auch unbedingt rückzahlbar, also nicht von etwa erzielten Gewinnen oder Verlusten abhängig sein soll. Allen derartigen Modellen ist nämlich das Versprechen gemein, dass das Geld nebst Verzinsung wieder zurück kommt. Das erfüllt die Legaldefinition des § 1 Abs. 1 Nr. 1 KWG. In solchen Fällen kann die Behörde den weiteren Betrieb auch untersagen.
Darauf gestützt hat die BaFin nunmehr der Firma 4Future-Capital GmbH in Ratingen sowie deren Treuhänder, dem Düsseldorfer Rechtsanwalt Marco Rath, das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäftes untersagt. Die BaFin ist insoweit durch das Verwaltungsgericht Frankfurt in einer Eilentscheidung bestätigt worden (Verwaltungsgericht Frankfurt, Beschluss vom 19.03.2010, Aktenzeichen 1 L 271/10.F; Versicherungstip 13.04.2010, Bl. 3).
Folge ist ferner eine zivilrechtliche Schadenersatzpflicht. Auch die Geschäftsführer und Vorstände eines derartigen Unternehmens haften insoweit unbeschränkt. Allerdings ist hier Eile das erste Gebot. Eine ernsthafte Chance, das eingesetzte Geld zurückzuerhalten, gibt es in aller Regel nur, solange das Unternehmen noch aktiv ist. Wir haben beim Landgericht München I bereits Klagen gegen entsprechende Unternehmen und auch gegen einen als „Treuhänder“ agierenden Rechtsanwalt eingereicht, in einem Fall konnte auch schon eine Verurteilung erreicht werden.
Gegen prime select haben wir bereits eine Vielzahl von Klagen eingereicht. Wir halten gerade dieses Modell für betrügerisch, zumal es zumeist mit einer "Absicherung" angeboten wird, die sich nicht nachvollziehen lässt.
Wenn Sie von einem derartigen Geschäft betroffen sind, sollten Sie die Angelegenheit möglichst umgehend prüfen lassen. In unserer Kanzlei steht Ihnen dafür als Ansprechpartner Rechtsanwalt Lachmair zur Verfügung.
