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beraten und verkauft - Stiftung Warentest prüft Bankberatung

Banken beraten nach wie vor schlecht - gesetzliche Vorschriften zum Gesprächsprotokoll werden ignoriert - in der Regel zu riskante Anlageempfehlungen - Provision nicht selten für Empfehlung ausschlaggebend
München, 21.07.2010; Bankangestellte sind Verkäufer - so lautet das Fazit der Stiftung Warentest bei Ihrem neuen Bankentest im Heft August 2010. Bestürzend, aber aus unserer Sicht gut nachvollziehbar ist, dass kaum eine der geprüften 21 Banken eine wirklich gute Empfehlung für die Anlage eines Betrages von 35.000 € zuwege brachte.
Gerade die Geschäftsbanken brachten häufig nur ausreichende, eher selten befriedigende Empfehlungen zustande. Dass dabei die persönlichen Verhältnisse und die individuellen Kenntnisse der jeweiligen Anleger kaum eine Rolle spielten, überrascht den Praktiker nicht wirklich. Gesprächsprotokolle werden, wiewohl gesetzlich vorgeschrieben, nur in den seltensten Fällen ausgehändigt. Das kreidet die Stiftung Warentest den Geldhäusern an. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass in der Vergangenheit einige zweifelhafte Geldinstitute, insbesondere beim Vertrieb von Zertifikaten, derartige Unterlagen sogar dazu missbraucht haben, sich eine Vertragslage zu schaffen, die dann eine Geltendmachung von an sich zwingenden Ansprüchen wegen Fehlberatung mindestens deutlich erschwerte. Eine aus unserer Sicht schon kriminelles Verhalten, das letztlich dazu führte, dass eine betroffene Bank den Namen wechseln musste.
Nach wie vor besteht hier noch sehr viel Bedarf, die Häuser an ihre tatsächlichen Pflichten zu erinnern. Wenn man bedenkt, dass es vor Gericht beispielsweise nur spekulative und höchst erfahrene Anleger, niemals aber geldgierige Banken mit einem gewissen Hang zur Skrupellosigkeit gibt, wenn man dann weiter berücksichtigt, dass die Gewerkschaften und eine ganze Reihe von Bankmitarbeitern über kaum erfüllbaren Umsatzvorgaben klagen, dann sieht man, dass hier noch einiges an Aufklärungsbedarf herrscht. Dies, zumal die Gerichte diese offensichtlichen Aspekte nur selten in ihre Erwägungen einstellen.
Insbesondere, wenn aus den Anlageempfehlungen, wie in der Vergangenheit nicht selten, erhebliche Schäden resultieren, bleibt noch einiges zu tun, bis zwischen Bank und Kunde echte Waffengleichheit herrscht. Solche Tests können dafür den Boden bereiten – danke Stiftung Warentest.
