EuropLeasing AG

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EuropLeasing AG & Co. KG - letzter Akt

Insolvenzverfahren in Hamburg eröffnet - Quote für Kommanditisten nicht zu erwarten - Ungemach für Ratenzahler und Anleger, die Entnahmen erhalten haben - Entscheidung über Münchener Antrag wird kurzfristig erwartet


München, 26.02.2007: Bereits im Dezember hatten wird darüber berichtet, dass fast zeitgleich für die EuropLeasing AG beim Amtsgericht in München und für die EuropLeasing AG & Co. Financial Solutions KG beim Amtsgericht in Hamburg Insolvenzantrag gestellt und jeweils die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet wurde (vgl. EuropLeasing - Pleite!!!). Am 02.02.2007 wurde über das Vermögen der Hamburger KG das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Denkhaus aus Hamburg ernannt.

Das Vermögen der KG dürfte damit jedenfalls so hoch sein, dass es ausreicht, die Kosten des Verfahrens zu decken. Für die Kommanditisten kann das äußerst unangenehm werden. Sie müssen befürchten, sofern sie sich zur ratenweisen Erbringung ihrer Einlage verpflichtet haben, noch auf Zahlung der restlichen Beteiligungssumme in Anspruch genommen zu werden. Probleme werden auch die bekommen, die Entnahmen beansprucht haben. Hier wird der Insolvenzverwalter ggf. die Rückführung fordern.

Wir können allerdings nicht empfehlen, derartigen Zahlungsaufforderungen ohne detaillierte Prüfung ihrer Begründetheit zu folgen. Die Anleger gehören aus unserer Sicht zu den Hauptgeschädigten des von Anfang an zweifelhaften Geschäftsmodelle. Den Forderungen des Insolvenzverwalters dürften insoweit in den meisten Fällen Schadenersatzansprüche aus betrügerischer Täuschung entgegengesetzt werden können. Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt bereits.

Die Gläubiger müssen nun laut Eröffnungsbeschluss bis zum 23.03.2007 ihre Forderungen zur Tabelle anmelden. Das raten wir auch den Kommanditisten, deren Forderungen allerdings wohl zunächst nicht anerkannt werden dürften. Sie zählen nämlich grundsätzlich nicht zu den anmeldeberechtigten Gläubigern. Erst wenn alle Gläubiger vollständig befriedigt sind, wäre ein danach noch verbleibender Überschuss an sie auszukehren, eine äußerst theoretische Möglichkeit. Allerdings gilt die Einschränkung nicht unbedingt für Schadenersatzansprüche wegen Betruges. Inwiefern das zu verteilende Vermögen dann auch zu einer nennenswerten Quote führt, wird wohl Gegenstand des Berichtstermins am 24.04.2007 sein.

In Betracht kommt zwar auch eine Inanspruchnahme der geschäftsführenden Gesellschaft, der EuropLeasing AG, mit entsprechender Forderungsanmeldung. Dort sind die Verhältnisse für die Anleger allerdings kaum günstiger. Die meisten Anleger werden wohl einen erheblichen Schaden erleiden. Was bleibt, ist die Möglichkeit, den Vertrieb und die Initiatoren in die Haftung zu nehmen. Das muss man im Einzelfall prüfen. Hier bestehen durchaus Chancen für eine Schadensbegrenzung. Wie solvent die diversen Protagonisten sind, muss sich dann noch zeigen.

Wir bleiben für Sie am Ball.