Erstberatung für 95,20€ inkl MwSt.

Lieber Interessent,

in das anwaltliche Gebührenrecht ist auf Vorschlag der Anwaltschaft 1994 der besondere Tatbestand der "Erstberatung" eingefügt worden. Dieser setzt, unabhängig vom Gegenstandswert, eine Höchstgebühr von DM 350,-- zuzüglich Mehrwertsteuer fest, wenn die Tätigkeit nach Satz 1 nur Gegenstand einer sogenannten "ersten Beratung" ist. Ziel ist, daß der Rechtssuchende möglichst frühzeitig einen Anwalt aufsucht, bevor sich das Problem verschärft hat. Wir machen Ihnen das Angebot, diese Tätigkeit für eine Gebühr von 95,20€ incl. Umsatzsteuer für Sie zu erledigen. Sie schildern uns Ihr Problem, übermitteln ggf. erforderliche Unterlagen per Fax oder Post und erhalten im Gegenzug eine erste Bewertung, die Ihnen die Entscheidung darüber erleichtert, ob Sie in der Angelegenheit überhaupt sinnvoll anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen sollen oder ob dies keinen Erfolg verspricht. Der Rat kann auch eine bestimmte Handlungsanweisung enthalten, wie Sie die Sache selbst weiter verfolgen können, ohne anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Wenn wir Ihnen den Rat erteilen, weiter zu machen, sagen wir Ihnen auch, was es kostet. Selbstverständlich schließt die Erstberatung, wo erforderlich, eine telefonische oder persönliche Abklärung ein. Wir teilen Ihnen auch mit, wo wir dies für erforderlich halten. Zugleich bitten wir um Verständnis dafür, daß Tätigkeiten, die über diese erste Beratung hinausgehen, wie zum Beispiel laufende Rückfragen in derselben Angelegenheit, wenn versucht wird, selbst zu korrespondieren, zu den gesetzlichen Gebühren berechnet werden müssen.

Sollten Sie zu den Bedingungen noch ergänzende Fragen haben, wenden Sie sich gerne jederzeit kostenfrei an uns. Im übrigen bitten wir Sie, die nachstehenden Angaben auszufüllen und Ihr Problem zu schildern. Urkunden etc. stellen Sie uns bitte in Kopie zur Verfügung.

Sie können auf dem folgenden Formular direkt online, gerne aber auch per Telefax oder telefonisch an uns herantreten, um dieses Angebot zu nutzen.

Ihre Rechtsanwälte
Wilhelm Lachmair & Kollegen

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