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Wilhelm Lachmair, geb. 1959, studierte in München,
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Arbeitsrecht (seit 1995)
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht (seit 2010)
Herr Lachmair wurde 1989 als Rechtsanwalt zugelassen. Bereits in der Referendarzeit spezialisierte er sich auf die Verfolgung von Anlegerinteressen im Bereich des sog. Grauen Kapitalmarkts.
Von 1985 - 1991 war er freier Mitarbeiter in der Kanzlei des renommierten Kapitalanlagerechtlers Michael-Christian Rössner, München, um dann bis 1993 in die Rechtsabteilung eines großen Ingenieurdienstleistungsunternehmens zu wechseln.
1993 gründete er die Kanzlei, die von Anfang an auf die Verfolgung von Anlegerinteressen auf dem Segment des grauen Kapitalmarktes ausgerichtet war. 1995 kam die Zulassung als Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzu.
Herr Lachmair ist Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft für Bank- und Kapitalmarktrecht des deutschen Anwaltsvereins. Seit 2010 führt er zusätzlich den Titel eines Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Tätigkeitsschwerpunkte:
Bank- und Kapitalmarktrecht
- Geschlossene Fonds, insbes. Immobilien- und Medienfonds
- Beteiligungssparpläne und Blindpoolfonds
- Wertpapiere, insbes. Zertifikate
- Derivate und Termingeschäfte
Arbeitsrecht
- Kündigungsrecht
- Abmahnungen
- Aufhebungsverträge

