DCM Capital Management Inc

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In Focus 24/2000 wurde eine Liste von 26 empfohlenen Anlegeranwälten veröffentlicht, zu denen damals bereits Wilhelm Lachmair zählte.
Empfohlene Wirtschaftskanzlei für Kapitalanlagerecht

Post vom Staatsanwalt

Schock für die Anleger der DCM Capital Management Inc. - Staatsanwaltschaft Augsburg wirft Hermann Drittenpreis unter anderem Untreue zum Nachteil der Kapitalanleger vor.


München, den 28.07.2005. Anleger der DCM Capital Management Inc. erhielten Ende Juni ein Schreiben der Kriminalpolizei, das bereits Böses erahnen ließ. Darin wurde mitgeteilt, daß der Initiator und Kopf der letzt genannten Gesellschaft, Hermann Drittenpreis, sich in Untersuchungshaft befinde und wegen gewerbsmäßigen Betruges ermittelt werde. Zu den Hintergründen erfuhr man zwar keine näheren Einzelheiten, aber immerhin war von sichergestellten Vermögenswerten und davon die Rede, daß zivilrechtliche Titel erforderlich wären, um etwas von diesen zu erhalten.

Deutlicher wurde dann die Staatsanwaltschaft Augsburg in einem weiteren Schreiben, das die Anleger erst vor kurzem erhielten. Dort wurde aus dem Haftbefehl gegen Herrn Drittenpreis unter anderem folgendes zitiert:

Wie der Beschuldigte jedoch von Anfang an wußte, war kein einziger der zwischen Gründung der DCM Inc. im April 2001 und seiner Festnahme im März 2005 mitgeteilten Kurse als Quotient des Firmenvermögens und der ausgegebenen Anteile zum Stichtag auch nur annähernd richtig. Zudem legte der Beschuldigte infolge der gemachten Verluste, der gezahlten, immensen Vermittlungsprovisionen und der aus der früheren DCM GmbH mit Sitz in Schrobenhausen ohne Gegenleistung übergeleiteten Kunden nur einen Bruchteil der eingezahlten Anlegergelder überhaupt über die DCM Inc. an. ...... Der Beschuldigte handelte in jedem Einzelfall in Kenntnis des Irrtums des Anlegers und suchte mit den eingenommenen Geldern neben dem Ausgleich von Verlustoptionen sich auch eine stetige Einkunftsquelle, mit welcher er entweder seinen Lebensstil und auch die Auszahlungen und Begleichung früherer Schulden finanzierte.


Diese Annahmen müssen nicht zutreffen. Nach unserer Erfahrung sind die Ermittlungsbehörden in derartigen Fällen aber grundsätzlich eher zurückhaltend. Wenn sie also wie hier einmal umfassend tätig werden und sich in diesem Umfang festlegen, besteht nach unserer Bewertung eine erhebliche Wahrscheinlichkeit dafür, daß sich der Verdacht bestätigt.

Für die betroffenen Anleger bedeutet das regelmäßig, daß sie nicht damit rechnen dürfen, ihren Einsatz ohne weiteres zurückzuerhalten - von vermeintlich erzielten Gewinnen ganz zu schweigen. Die Staatsanwaltschaft hat auch bereits darauf hingewiesen, daß alle erfaßten Anleger demnächst über sichergestellte Vermögenswerte informiert werden. Auf diese könnten dann wohl die Geschädigten Zugriff nehmen, die schon über einen entsprechenden gerichtlichen Titel verfügen. Dabei gilt der Grundsatz: Wer zuerst kommt, malt zuerst. Nach den gegenwärtigen Umständen wird also keine anteilige Verteilung an alle Geschädigten stattfinden - vielmehr ist das sogenannte Windhundrennen der Gläubiger eröffnet.

Dabei ist auf Basis der bisher vorliegenden Informationen aber noch gar nicht klar ersichtlich, ob ein Titel gegen die DCM Capital Management Inc. oder Herrn Drittenpreis persönlich gerichtet sein müßte. Am sinnvollsten wäre es daher, wenn einfach beide abgedeckt würden. Auf welcher Grundlage hier von Seiten der Anleger Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können, läßt sich nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand noch nicht abschließend feststellen. Selbst wenn sich der Verdacht der Staatsanwaltschaft aber nicht bestätigen sollte, könnten hier nach unserer bisherigen Bewertung zumindest Ansprüche aus einer unzureichenden Risikoaufklärung und einem Verstoß gegen das Kreditwesengesetz geltend gemacht werden. So haben wir insbesondere festgestellt, daß das uns in diesem Zusammenhang vorliegende Aufklärungsmaterial, vor allem die sogenannten Allgemeinen Anlegerinformationen, in keiner Weise geeignet sind, um ordnungsgemäß über die Risiken der von der DCM Capital Management Inc. betriebenen Geschäfte aufzuklären.

Unabhängig davon sind auch wir der Auffassung, daß hier gegen das Kreditwesengesetz verstoßen worden ist. Allein dieser Umstand dürfte zu Schadensersatzansprüchen gegenüber der Gesellschaft und auch gegenüber Herrn Drittenpreis führen.

Natürlich stellt sich in diesem Zusammenhang auch die Frage, die bei gescheiterten Kapitalanlagen stets eine besondere Rolle spielt: Werfe ich dem schlechten Geld noch gutes hinterher, wenn ich einen Rechtsanwalt oder gar die Gerichte bemühe?

Offen gestanden können auch wir hierauf zum jetzigen Zeitpunkt keine endgültige Antwort geben. Wir sehen aber die Möglichkeit, den anfänglichen Aufwand auf Seiten der geschädigten Kapitalanleger zunächst in einem Rahmen zu halten, der in unseren Augen angemessen ist. Dabei sollte vor allem berücksichtigt werden, daß die Staatsanwaltschaft ja Vermögenswerte sicherstellen konnte. Man sollte aus unserer Sicht daher nicht von Anfang an die Chance aus der Hand geben, auf diese zugreifen zu können.

Im Ergebnis empfehlen wir jedem Betroffenen, sich kurzfristig an einschlägig erfahrene Rechtsanwälte oder Rechtsanwältinnen zu wenden. Selbstverständlich stehen auch wir diesbezüglich gerne zur Verfügung.

Im übrigen werden wir an dieser Stelle voraussichtlich wieder über die Angelegenheit berichten, sobald uns neue Erkenntnisse vorliegen. Natürlich wurde von uns beispielsweise bei der Staatsanwaltschaft Augsburg bereits Akteneinsicht beantragt. Wir halten es zum jetzigen Zeitpunkt jedoch für problematisch, wenn die Geschädigten noch auf diese Akteneinsicht warten, bevor konkrete Schritte ergriffen werden. Hierzu sei an das oben genannte Windhundrennen erinnert.