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Marktbereinigung - Euro - Gruppe am Ende
Nach Vertriebsgesellschaft AVB GmbH meldet auch IBEKA Insolvenz an - 40.000 Anleger betroffen - Initiatoren- und Vertriebshaftung möglich
München, 19.12.2005; Schwere Zeiten für die 40.000 Geschädigten der diversen Unternehmen der Euro - Gruppe, als da sind die Euro-Pool AG, Schober, Lenz, Goj, Knothe, Bialek, Pierenz, Schuster-Schreiber und nicht zuletzt die IBEKA. Die musste am 13.12.05 zum Aktenzeichen 1 I N 629/05 Insolvenz anmelden. Ihr sind nun nach Angaben der Insolvenzverwalter Fraas & Kollegen auch die weiteren Unternehmen der Euro Gruppe gefolgt. Der berühmt-berüchtigte Würzburger "Hotelturm" hatte der IBEKA wohl das Genick gebrochen. Die Baustelle stand wohl schon seit mehreren Monaten, bereits im April wurde über akuten Geldmangel und einem damit verbundenen Baustopp berichtet. Nunmehr hat wohl einer der Bauhandwerker ernst gemacht. Die Zwangsversteigerung stand angeblich unmittelbar bevor.
Wundern darf einen das alles nicht. Das Firmenkonglomerat, vor dem die Verbraucherzentralen schon lange dringend warnen, finanziert sich mit Hilfe von atypisch stillen Beteiligungen, die mit äußerst aggressiven Akquisitionspraktiken eingeworben wurden. Nicht selten wurden Anleger überredet, Bausparguthaben oder Lebensversicherungen aufzulösen und die Rückkaufswerte in die Euro-Gesellschaften zu stecken. Was dazu führte, dass die Betroffenen zum einen schon durch die vorzeitige Liquidation häufig erhebliche Vermögenseinbußen hinnehmen mussten. Der Rest wurde dann an ein höchst intransparentes Gesellschaftskonstrukt bezahlt, wo man nun akut um ihn bangen muss.
Die Vertriebe dürften hier allerdings durchweg in der Haftung sein, zumal sie stets auf die negative Presse, die Warnungen der Verbraucherzentralen und die bekannten Gefahrenmomente hinweisen müssen. Die Prospekte, die uns vorliegen, lassen kein zutreffendes Bild der Anlage erkennen. Insbesondere werden nach unserer Auffassung Risiken in unzulässiger Weise verharmlost.
Die bestehen im Wesentlichen daran, dass ein sehr großer Anteil der Gelder sofort in Provisionen und Verwaltungsgebühren fließt. Nur ein Restbetrag steht überhaupt für Investitionen zur Verfügung. Und bei diesen Investitionen wird häufig weniger auf Kosteneffizienz als auf den Geldbeutel der Initiatoren geachtet. So ist auch hier. Zwar kann die Euro Gruppe auf eine Reihe an sich ordentlicher Immobilienprojekte zurückblicken, doch dürfte das nur einen Bruchteil der gesamten Anlegergelder belegen.
Für die Geschädigten ist jetzt wichtig, sich zunächst einmal aus der persönlichen Schusslinie und damit insbesondere aus etwaigen Zahlungs- oder Nachschusspflichten zu bringen. Weitere Zahlungen sollten umgehend eingestellt werden. Dies wird allerdings voraussetzen, dass man schädigendes Verhalten bei der Akquisition darlegen kann.
Das wiederum sollte kein Problem sein. Die Folge sind Schadenersatzansprüche gegen den Vertrieb und auch gegen die Gesellschaft, die dann einer entsprechenden Nachschusspflicht entgegengehalten werden können. Hier hat der Bundesgerichtshof in einer Reihe aufsehenerregenden der Fälle seit 19.07.2004 die Rechtslage für die Geschädigten derartiger Gesellschaftsmodelle dramatisch verbessert.
Insbesondere kann sich eine Gesellschaft, wenn sie ihre Mitglieder beim Beitritt getäuscht hat, nicht mehr auf das so genannte "Recht der fehlerhaften Gesellschaft" berufen. Sie muss jetzt in voller Höhe Schadenersatz leisten, d.h. die Einlagen (abzüglich etwaiger Entnahmen) zurückerstatten. Vor diesem Hintergrund sollten die Betroffenen sicherheitshalber anwaltlichen Rat einholen. Wir bleiben für Sie am Ball.
