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AKZENTA AG - Vergleichsangebote
Ende des Strafverfahrens in Sicht - Verurteilung der Verantwortlichen erwartet - Fortsetzung des Unternehmens geplant
München, 04.08.2008; Die Vertragspartner der Akzenta AG erhielten vor einigen Tagen Post von den Herren Oliver Braun, Alexander Chmiel, Ulrich Chmiel und Juan Ramos de la Rosa, die jeweils für die von ihnen betriebenen und vertretenen Firmen PVC GmbH, Bonusplan GmbH, JOB GmbH oder Akzenta AG zeichneten. Mit Ausnahme von Juan Ramos de las Rosa, der in den letzten Monaten Vorstand der Akzenta AG war, müssen sich alle in einem bereits seit über einem Jahr laufenden Strafverfahren vor der 5. Strafkammer des Landgericht München II verantworten. Nach neuesten Informationen wird das Strafurteil nach einem der längsten und aufwendigsten Wirtschaftsprozesse jüngerer Zeit für den 14.08.2008 erwartet.
Wohl mit Sicht auf die Zeit nach diesem Urteil bieten die Verantwortlichen der Akzenta AG den Vertragspartnern, die Umsatzbeteiligungen gezeichnet haben, Vergleiche über 30 % der Einzahlungen auf die Umsatzbeteiligungen abzüglich der Auszahlungsbeiträge an. Den Vertragspartnern, die derartige Vergleiche schließen, will man so die Möglichkeit einer Auszahlung aus den im Strafverfahren sichergestellten Vermögenswerten in Höhe der Vergleichsforderung geben. Dabei wird nach dem Motto "Die Hoffnung stirbt zuletzt" betont, dass es den Vertragspartnern natürlich freigestellt sei, weiter an den Umsatzbeteiligungen festzuhalten. Begründet wird diese vermeintlich selbstlose Geste damit, dass das Ende des Strafverfahrens noch nicht absehbar sei und bis zu einem rechtskräftigen Urteil noch Jahre vergehen könnten, wobei der Ausgang des Verfahrens über längere Zeit offen sei.
Allerdings bedeuten derartige Vergleiche natürlich auch, dass die durch die Akzenta AG und ihre Verantwortlichen Geschädigten letztlich auf 70% ihres Schadens verzichten und damit auf Beträge, die - wie von der Staatsanwaltschaft ermittelt - vornehmlich an die Angeklagten und die von ihnen betriebenen Unternehmen geflossen sind. Die Annahme dieser Vorschlags bietet zwar die Möglichkeit, ohne ein möglicherweise langwieriges Zivilverfahren, für das es wohl auch auf den Ausgang des Strafverfahrens ankommen wird, zu einer jedenfalls teilweisen Schadenskompensation zu gelangen. Gleichwohl müssen sich auch die Geschädigten, die sich so einigen wollen, in die lange Reihe derer einreihen, die bereits über einen Titel Vollstreckungs- und Sicherungsmaßnahmen eingeleitet haben.
Den Angeklagten bietet er jedenfalls eine unkomplizierte Befreiung aus hohen potentiellen Forderungen und die Begrenzung auf das sowieso schon sichergestellte Vermögen. Möglicherweise hegt man sogar die Hoffnung, dass Vermögenswerte nach Beendigung des Strafverfahrens freigegeben werden können.
Die Geschädigten sollten sich allerdings genau überlegen, ob sie sich mit 30% abspeisen lassen oder doch den etwas schwierigeren Weg gehen und Ersatz ihres gesamten Schadens fordern. Letzteres ist sicher nicht ganz kosten- und risikolos und hängt wohl auch davon ab, wie viel Eigenmittel man in dieser Angelegenheit noch aufwenden will. Andererseits befinden sich die Geschädigten der Akzenta AG im Gegensatz zu den Geschädigten von zahlreichen anderen Modellen in der privilegierten Situation, dass die Staatsanwaltschaften hier bereits recht früh reagiert haben und zu einem Zeitpunkt, zu dem noch Vermögen vorhanden war, dieses zugunsten der Geschädigten blockiert haben. In vielen vergleichbaren Fällen gehen die Geschädigten nämlich selbst nach einer strafrechtlichen Verurteilung oftmals deshalb leer aus, weil das Vermögen bereits verbraucht wurde.
In jedem Fall sollten Geschädigte aber wissen, dass ihnen allein das strafrechtliche Verfahren, selbst wenn es zu einer eindeutigen Verurteilung kommen sollte, nicht weiterhilft. Erforderlich ist jeweils ein zivilrechtlicher Titel, um die Chance auf eine Zahlung zu erhalten. Insbesondere Geschädigte mit sehr hohen Einzahlungen, die bislang noch nichts unternommen haben, sollten, wenn sie noch eine Rückzahlung erhalten wollen, kurzfristig prüfen lassen, welche Schritte einzuleiten sind.
